Häufige Fragen

FAQ


Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Mit einer betrieblichen Alters­vorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt, besteht die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Der Arbeitnehmer kann einen Teil des Einkommens für die betriebliche Alters­vorsorge verwenden. Dabei profitiert er von einer staatlichen Förderung, da der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente fließt.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für den Abschluss einer bAV, um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen, da für sie die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht.
Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen 
Alters­vorsorge, die ein Arbeitgeber einführen kann.

Wie funktioniert eine betriebliche Alters­vorsorge?

Der Arbeitgeber gewährt eine betriebliche Alters­vorsorge in Form einer Betriebsrente.

  • Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung des Arbeitgebers. Immer mehr Firmen bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Form der Alters­vorsorge an.
  • Unabhängig davon haben Arbeitnehmer jedoch auch einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die durch eine sogenannte Entgeltumwandlung angespart wird.
  • Von der Entgelt- oder auch Gehaltsumwandlung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine bAV steckt. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber den Beitrag zur bAV direkt vom Bruttolohn abzieht und – gegebenenfalls aufstockt durch seinen Arbeitgeberanteil – an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist.
  • Als Auszahlungsform der Direktversicherung können Sie später entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Alters­vorsorge gibt es?

Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber entscheidet grundsätzlich, welche betriebliche Alters­vorsorge er seinen Mitarbeitenden anbietet.

Was ist eine Direktversicherung (DV)?

Die Direktversicherung ist ein gängiges Modell für eine betriebliche Alters­vorsorge. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der die Beiträge direkt an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist. Versicherte Person und Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer, der die Leistung später direkt von der Bayern-Leben ausbezahlt bekommt.

Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Alters­vorsorge?

Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Alters­vorsorge, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Die Beiträge mindern so das steuer- und abgabenpflichtiges Bruttogehalt: Je nach Höhe der persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben spürt man den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto.

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, für Entgeltumwandlungen mit unserer FirmenRente pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als AG-Zuschuss einzuzahlen – soweit Sie selbst Beiträge zur Sozialversicherung einsparen. Die Verpflichtung ist auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt und unterliegt dem Vorbehalt, dass aufgrund von Tarifverträgen keine anderweitigen Regelungen vorliegen. In diesen Fällen kann die Zuschusspflicht geringer ausfallen oder sogar komplett entfallen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung der betrieblichen Alters­vorsorge?

Die Höhe der steuerlichen Förderung hängt von dem Betrag ab, der monatlich oder jährlich in die Betriebsrente eingezahlt wird. Bis zu 644 Euro im Monat können im Jahr 2025 steuer- und bis zu 322 Euro sozialabgabenfrei eingezahlt werden.

Ein Beispiel für die betriebliche Alters­vorsorge:
Monatsbeitrag: 100 Euro aus dem Bruttogehalt. Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen mit dem Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent volle 115 Euro in die Betriebsrente.

Wie hoch sollte die Beitragszahlung für die Direktversicherung sein?

  • Max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sozialversicherungsfrei möglich,
  • steuerfrei sind 8 % möglich,
  • mindestens 25 Euro mtl. Beitrag (oder einer Beitragssumme von mind. 6000 Euro)

Welche Vorteile bietet die Direktversicherung?

AG-Seite:

  • Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte
  • Arbeitgeber-Attraktivität steigt
  • Arbeitgeber übernimmt soziale Verantwortung
  • Die bAV (Entgeltumwandlung) ist kostenneutral

AG-Seite:

  • Attraktive Förderung
  • Versorgungslücke wird geschmälert oder geschlossen
  • Geringere Belastung im Geldbeutel im Vergleich zu einer privaten Vorsorge

Wer ist berechtigt?

  • Alle Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Gesellschafter-Geschäftsführer, die von der Versicherungspflicht befreit sind

Was passiert bei einem Arbeitgeber-Wechsel (auch private Weiterführung)?

  • Der Vertrag kann vom neuen Arbeitgeber übernommen werden
  • Ist das nicht möglich, dann kann das Guthaben innerhalb von 15 Monaten ab Arbeitgeberwechsel auf den neuen Gruppenvertrag des neuen Arbeitgebers portiert werden
  • Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden
  • Der Vertrag kann privat weitergeführt werden
  • In seltenen Fällen kann der Vertrag wegen Kleinstanwartschaften abgefunden werden (die Prüfung erfolgt immer über den Fachbereich)

Kann ich kündigen?

Eine Kündigung ist aufgrund der Förderung grundsätzlich nicht möglich 
(nur in seltenen Ausnahmefällen – s. letzten Punkt beim AG-Wechsel)

Welche Leistung gibt es bei Rentenbeginn?

  • Lebenslange Rente
  • Kapitalauszahlung
  • Teilkapitalleistung einmalig bis zu 30 % (Voraussetzung: das verbleibende Kapital reicht für eine Rente)

Kann ich Beiträge flexibel gestalten?

  • Zwischen dem Mindestbeitrag und dem max. geförderten Beiträgen (4 % aus der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialversicherungsfrei, 8 % sind steuerfrei) ist alles möglich
  • Auch während der Laufzeit kann man den Beitrag seiner persönlichen Situation entsprechend anpassend
  • Zuzahlungen sind möglich (mindestens 100 Euro bis zum max. steuerlichen Höchstbeitrag)
  • Beitragsfreistellung (z. B. wegen Elternzeit) ist möglich

Was ist im Todesfall?

Bezugsrecht nach Rangfolge:

  • Ehegatten
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Kinder (bis max. zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch Kindergeldberechtigt sind
  • Lebensgefährte (namentliche Benennung erforderlich)/li>
  • Ster­be­geld (max. 8000 Euro) an die Erben, wenn die oben genannten Per­sonen nicht vorhanden sind

Wie ist die Direktversicherung bei Insolvenz geschützt?

  • Der Arbeitnehmer (VP) bleibt unwiderruflicher bezugsberechtigt, wenn keine andere Auswahl zu Beginn des Vertrages getroffen wurde
    (WICHTIG: Eine Änderung des unwiderruflichen Bezugsrecht sollte vermieden werden. 
    Die Vorbelegung im Angebotsprogramm also nicht ändern)
  • Bei widerruflichen Bezugsrecht würde der Rückkaufswert des Vertrages der Insolvenzmasse zugeführt werden

Wie sieht die Besteuerung im Rentenalter aus?

  • Die Auszahlung ist für alle ab 2005 geschlossenen Verträge voll steuerpflichtig
  • Vorteil: Der persönliche Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel immer niedriger als in der aktiven Berufsphase (persönlicher Steuersatz zählt)

Kranken­ver­si­che­rung in der Auszahlungsphase?

  • Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen auf die Rentenanteile über den geltenden Freibetrag einen Beitrag zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung zahlen.
  • Der Freibetrag lag im Jahr 2023 bei 169,75 Euro monatlich – in 2024 liegt er bei 176,75 Euro monatlich
  • Bei Wahl der Kapitalleistung werden auch Beiträge fällig. Die Höhe des Beitrags wird nach der 1/120-Regelung ermittelt. 
    Das bedeutet, dass die Krankenkassen einen monatlichen Beitrag von 1/120 der Leistungen für maximal 10 Jahre verlangen. Bei Tod endet die Beitragspflicht. 

Beispiel: Kapitalabfindung 120.000 Euro 
Fiktives Einkommen 1/120 daraus 1.000 Euro (120.000 Euro : 120 Monate = 1.000 Euro).
Aus dem fiktiven ermittelten Einkommen wird dann der Beitragssatz zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung für die nächsten 10 Jahre ermittelt (bis zum Ableben).