Häufige Fragen
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt, besteht die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Der Arbeitnehmer kann einen Teil des Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Dabei profitiert er von einer staatlichen Förderung, da der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente fließt.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für den Abschluss einer bAV, um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen, da für sie die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht.
Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen
Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber einführen kann.
Der Arbeitgeber gewährt eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente.
Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber entscheidet grundsätzlich, welche betriebliche Altersvorsorge er seinen Mitarbeitenden anbietet.
Die Direktversicherung ist ein gängiges Modell für eine betriebliche Altersvorsorge. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der die Beiträge direkt an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist. Versicherte Person und Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer, der die Leistung später direkt von der Bayern-Leben ausbezahlt bekommt.
Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Die Beiträge mindern so das steuer- und abgabenpflichtiges Bruttogehalt: Je nach Höhe der persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben spürt man den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, für Entgeltumwandlungen mit unserer FirmenRente pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als AG-Zuschuss einzuzahlen – soweit Sie selbst Beiträge zur Sozialversicherung einsparen. Die Verpflichtung ist auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt und unterliegt dem Vorbehalt, dass aufgrund von Tarifverträgen keine anderweitigen Regelungen vorliegen. In diesen Fällen kann die Zuschusspflicht geringer ausfallen oder sogar komplett entfallen.
Die Höhe der steuerlichen Förderung hängt von dem Betrag ab, der monatlich oder jährlich in die Betriebsrente eingezahlt wird. Bis zu 644 Euro im Monat können im Jahr 2025 steuer- und bis zu 322 Euro sozialabgabenfrei eingezahlt werden.
Ein Beispiel für die betriebliche Altersvorsorge:
Monatsbeitrag: 100 Euro aus dem Bruttogehalt. Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen mit dem Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent volle 115 Euro in die Betriebsrente.
AG-Seite:
AG-Seite:
Eine Kündigung ist aufgrund der Förderung grundsätzlich nicht möglich
(nur in seltenen Ausnahmefällen – s. letzten Punkt beim AG-Wechsel)
Bezugsrecht nach Rangfolge:
Beispiel: Kapitalabfindung 120.000 Euro
Fiktives Einkommen 1/120 daraus 1.000 Euro (120.000 Euro : 120 Monate = 1.000 Euro).
Aus dem fiktiven ermittelten Einkommen wird dann der Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung für die nächsten 10 Jahre ermittelt (bis zum Ableben).